Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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Familienrecht

Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.

Zu Ihrem Experten bei Schlink & Partner:

 

Frau Rechtsanwältin Julia Salzmann ist Fachanwältin für Familienrecht.

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt. Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch spezialisierte und kompetente Fachanwälte zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

 

  • Aufsetzen von Eheverträgen
  • Betreuung von Scheidungsverfahren: Voraussetzungen der Scheidung - Kann die Scheidung durch einen Ehegatten verhindert werden? Scheidungsfolgen - Dauer des Scheidungsverfahrens etc.
  • Versorgungsausgleich: Welche Anrechte fallen in den Versorgungsausgleich? Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Ablauf des gerichtlichen Verfahrens in Sorgerechts- und Umgangsverfahren
  • Die gemeinsame Wohnung: Kann ein Ehepartner zum Auszug gezwungen werden? Darf das Wohnungsschloss ausgetauscht werden? Was darf beim Auszug mitgenommen werden? etc.
  • Hausrat: Welche Gegenstände gehören zum Hausrat? Werden alle während der Ehe angeschafften Gegenstände zu gemeinsamem Miteigentum der Ehegatten? Wie kann die Hausratsverteilung gütlich geregelt werden? etc.
  • Zugewinnausgleich: Wie wird Zugewinn berechnet?
  • Unterhalt: Unterhaltsrelevantes Einkommen: Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt
  • Steuerliche und vermögensrechtliche Folgen einer Trennung und Scheidung
  • Ehen mit Auslangsberührungen

"Heirate oder heirate nie.

Du wirst beides bereuen."

-Sokrates

Aktuelle Urteile: Vaterschaft - Auskunftsanspruch

BGH, Urteil vom 9.11.2011 – Az. XII ZR 136/09 – §§ 242, 1600 d IV, 1607 III BGB, www.bundesgeríchtshof.de

Wenn die Mutter eines Kindes den Mann zur Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses veranlasst hatte und nur sie selbst unschwer in der Lage ist durch Auskunft die Ungewissheit über den tatsächlichen Vater zu beseitigen, ergibt sich aus Treu und Glauben ein Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Bekanntgabe des tatsächlichen biologischen Vaters zur Vorbereitung eines Unterhaltsregressanspruchs des Scheinvaters gegen den biologischen Vater. Voraussetzung ist, dass der Scheinvater in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und die Mutter in der Lage ist unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen.


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