Schlink & Partner, Rechtsanwälte
Schlink & Partner, Rechtsanwälte

Inobhutnahme

Bei der Inobhutnahme durch das Jugendamt handelt es sich um die vorläufige Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen zum Beispiel bei einer Pflegefamile oder in einem Heim.

 

Die Anwaltskanzlei SCHLINK & PARTNER hilft Ihnen in dieser verzweifelten Lage, den rechtlichen Durchblick zu behalten.

 

Die Inobhutnahme eines Kindes durch das Jugendamt stellt für Eltern und Familien regelmäßig eine erhebliche Belastung dar. Wenn das eigene Kind plötzlich aus der Familie genommen wird oder eine Inobhutnahme angekündigt wird, entstehen neben großer Sorge und Verunsicherung viele rechtliche Fragen: Darf das Jugendamt mein Kind einfach mitnehmen? Welche Rechte habe ich als Mutter oder Vater? Wie kann ich mich gegen die Inobhutnahme wehren? Und vor allem: Wie bekomme ich mein Kind schnellstmöglich zurück?

 

In dieser Situation ist eine schnelle, konsequente und fachkundige anwaltliche Beratung besonders wichtig.

 

Langjährige Erfahrung im Umgang mit Jugendämtern und Familiengerichten

Unsere Kanzlei verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich der Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen. Wir vertreten Eltern und Familien sowohl gegenüber dem Jugendamt als auch in familiengerichtlichen Verfahren.

Aufgrund unserer umfangreichen praktischen Erfahrung kennen wir nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen einer Inobhutnahme, sondern auch die Abläufe bei Jugendämtern und Familiengerichten. Wir prüfen sorgfältig, ob die Voraussetzungen für die getroffene Maßnahme tatsächlich vorliegen und ob das Vorgehen des Jugendamtes verhältnismäßig ist.

 

Dabei behalten wir stets das wichtigste Ziel im Blick: den Schutz der Familie und eine möglichst schnelle und tragfähige Lösung im Interesse des Kindes.

Was tun, wenn das Jugendamt das Kind in Obhut nimmt?

Eine Inobhutnahme ist ein schwerwiegender Eingriff in das Elternrecht. Sie darf nicht allein aufgrund allgemeiner Befürchtungen oder Meinungsverschiedenheiten erfolgen. Entscheidend ist vielmehr, ob die gesetzlichen Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.

Widersprechen die Sorgeberechtigten einer Inobhutnahme und hält das Jugendamt eine Gefährdung des Kindes weiterhin für gegeben, muss grundsätzlich das Familiengericht eingeschaltet werden. Spätestens dann sollten Eltern ihre Rechte anwaltlich vertreten lassen.

Wir prüfen insbesondere,

  • ob die Inobhutnahme rechtmäßig erfolgt ist,
  • auf welche konkreten Tatsachen das Jugendamt seine Einschätzung stützt,
  • ob tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt,
  • ob mildere Maßnahmen als eine Trennung des Kindes von seiner Familie möglich sind,
  • welche Möglichkeiten für eine kurzfristige Rückkehr des Kindes bestehen,
  • welche Umgangs- und Kontaktrechte während der Unterbringung bestehen und
  • welche Schritte gegenüber dem Jugendamt und dem Familiengericht unverzüglich eingeleitet werden sollten.

Frühzeitige anwaltliche Unterstützung kann entscheidend sein

Gerade bei einer drohenden oder bereits erfolgten Inobhutnahme spielt der Faktor Zeit eine erhebliche Rolle. Entscheidungen und Einschätzungen, die zu Beginn eines Verfahrens getroffen werden, können dessen weiteren Verlauf maßgeblich beeinflussen.

Wir empfehlen daher, möglichst frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen – auch dann, wenn das Jugendamt eine Inobhutnahme zunächst lediglich angekündigt hat oder bereits Gespräche über eine mögliche Fremdunterbringung geführt werden.

Wir begleiten Sie bei Gesprächen mit dem Jugendamt, prüfen Berichte und Stellungnahmen, nehmen Einsicht in die Verfahrensakten und vertreten Ihre Interessen mit der erforderlichen Konsequenz gegenüber Behörden und Gerichten.

Erfahrung, Kompetenz und persönlicher Einsatz

Verfahren wegen einer Inobhutnahme erfordern neben fundierten Kenntnissen des Familien- und Jugendhilferechts insbesondere Erfahrung im praktischen Umgang mit den beteiligten Behörden und Gerichten.

Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit und der Vielzahl von uns begleiteten Verfahren verfügen wir über besondere Erfahrung in diesem sensiblen Bereich.

Wir wissen, dass hinter jedem Verfahren eine Familie steht, für die es um weit mehr als eine juristische Auseinandersetzung geht. Deshalb nehmen wir uns die Zeit, den konkreten Sachverhalt umfassend zu erfassen, die rechtliche Situation verständlich zu erläutern und gemeinsam mit unseren Mandanten eine klare Strategie für das weitere Vorgehen zu entwickeln.

Ihr Kind wurde vom Jugendamt in Obhut genommen oder eine Inobhutnahme wurde angekündigt?

Warten Sie nicht unnötig ab. Je früher die rechtliche Situation geprüft wird, desto schneller können die erforderlichen Schritte eingeleitet werden.

Kontaktieren Sie uns für eine kurzfristige anwaltliche Beratung. Wir prüfen Ihren Fall und vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Jugendamt und vor dem Familiengericht – kompetent, erfahren und mit dem notwendigen persönlichen Einsatz.

Unsere Experten und Fachanwälte für Familienrecht bei SCHLINK & PARTNER erarbeiten mit Ihnen eine individuell gestaltete Lösungsmöglichkeit und zeigen Ihnen alle rechtlichen Möglichkeiten.

 

Zögern Sie nicht und melden Sie sich schnellstmöglich bei uns. Jeder Tag an dem Sie von Ihrem Kind getrennt sind zählt.

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 611 39555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Kontakt und Terminvereinbarung

 

 Anschrift

 Rechtsanwälte

 Schlink & Partner
 Adolfsallee 14
 65185 Wiesbaden

 

 Telefon

 +49 611 39555

 +49 611 372061

 

 Telefax

 +49 611 374036

 

 E-Mail

 

 info@schlink&partner

 

 @JuliaSalzmann

 

@JuliaMatlachowsky

 

 

FAQ

Wichtige Unterlagen für den Anwaltsbesuch

Aktuelles

Druckversion | Sitemap
Rechtsanwälte Schlink & Partner 2024