Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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Die Selbstanzeige

Thema des Monats: DIE SELBSTANZEIGE

 

Nicht erst seit Uli Hoeneß und Alice Schwarzer, sondern spätestens seit dem Ankauf von Steuer-CDs durch deutsche Finanzbehörden gibt es den einen oder anderen Deutschen mit ungutem Gefühl im Magen.

 

Haben Sie Zweifel an der Vollständigkeit Ihrer Erklärungen?

 

Sollten Sie in Ihrer Steuererklärung Einkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt und damit eine Steuerhinterziehung begangen haben, gibt es durch die Selbstanzeige einen Weg in die Straffreiheit.

 

Selbstanzeige: Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung

 

Doch die Selbstanzeige ist kein allzu leichtes Vorhaben und Sie sollten sich ausführlich und kompetent beraten lassen. Denn: Ist die Selbstanzeige unvollständig, so ist sie unwirksam. Die begehrte Straffreiheit wird in diesem Fall also nicht gewährt.

 

Hans-Ulrich Schlink ist als Fachanwalt für Steuerrecht die richtige Unterstützung für Sie und unser spezialisierter Ansprechpartner für Ihre Selbstanzeige und alles rund um das Steuerrecht bei SCHLINK & PARTNER.

 

WICHTIG: Voraussetzungen für die Selbstanzeige

 

Vollständigkeit

Sie müssen gegenüber dem Finanzamt alle bisher nicht versteuerten Einkünfte offenbaren. Haben Sie zum Beispiel in bisher abgegebenen Einkommensteuererklärungen gewerbliche Einkünfte und Kapitalerträge nicht erklärt, so sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzuerklären.

 

Die Steuerhinterziehung darf darüber hinaus noch nicht entdeckt worden sein, d.h. es dürfen gegen Sie noch keine hinreichenden Erkenntnisse einer Steuerhinterziehung bei den Finanzbehörden vorliegen.

 

Fristgemäße Nachzahlung

Die Straffreiheit wird nur dann gewährt, wenn die nachzuzahlenden Steuern innerhalb einer angemessenen Frist auch tatsächlich an die Finanzverwaltung gezahlt werden.

 

Zu spät für die Selbstanzeige? Vorraussetzungen nicht erfüllt? Machen Sie einen Termin bei den Experten und Fachanwälten von SCHLINK & PARTNER und Sie können sicher sein, dass Sie die bestmögliche Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall erhalten. 

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