Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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Die Studienplatzklage

Als junger Mensch steht man so manches Mal vor verschlossenen Türen auf dem Weg zum Traumberuf.

Insbesondere, da der Sturm auf die Universitäten groß ist.

 

Ein legitimes Mittel für die Auswahl der Studienbewerber ist daher an den meisten Universitäten und in vielen Studienfächern der Numerus Clausus, also die Abiturnote.

 

Inwiefern diese jedoch über die tatsächliche Eignung eines Kandidaten Auskunft gibt, bleibt dahingestellt, doch bspw. sind Eignungstests zu aufwändig und teuer für die Masse an Bewerbern. Es gibt also oft kein anderes Mittel, um die Studienplätze gerecht zu vergeben.

 

In besonders beliebten Studienfächern kann der NC schon mal ganz schön hoch ausfallen und so den Traum vom Studienplatz in weite Ferne rücken.


Sie haben keinen Studienplatz in Ihrem gewünschten Fach an einer deutschen Universität erhalten?

Das muss nicht das Ende Ihres Traums sein.

 

Wir beraten Sie umfangreich und kompetent über Ablauf, Kosten und Aussichten auf Erfolg in Ihrem individuellen Fall und begleiten Sie auf dem Weg an die Uni.

 

Unsere Erfahrungen mit Studienplatzklagen sowohl in verschiedenen Fächern, als auch Deutschlandweit an den Universitäten und Instituten wird Ihnen dabei helfen, Ihr gewünschtes Ziel auch mit zahlreichen Ablehnungsbescheiden erneut ins Auge zu fassen.

Hintergrundwissen

 

Die Studienplatzklage - Was ist das eigentlich?


Sie haben davon gehört, dass man den gewünschten Studienplatz einklagen kann und möchten wissen, wie eine Studienplatzklage funktioniert, und was wir für Sie tun können?


Rechtlicher Hintergrund der Studienplatzklage


Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der an den Universitäten und

(Fach-)Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten.

 

Diese werden von den Universitäten und Hochschulen mindestens einmal jährlich durch einen komplizierten Rechenvorgang ermittelt.
Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen sind häufig fehlerhaft. Freie Ausbildungskapazitäten werden bewusst oder unbewusst von den Hochschulen verschwiegen. Die Hochschulen stehen unter Sparzwängen und insbesondere Studienplätze in den medizinischen Studiengängen sind sehr teuer. Deshalb unterliegen die Hochschulen der Versuchung, gerade bei diesen ausbildungsintensiven Studienplätzen die Sparschraube anzuziehen.


Vor diesem Hintergrund kommt es bereits seit einigen Jahrzehnten zu dem bemerkenswerten Vorgang, dass Jahr für Jahr zusätzliche Studienplätze in den verschiedensten Studiengängen und Fachsemestern von den Verwaltungsgerichten verteilt werden.


Übrigens: Entgegen landläufiger Meinung nehmen Studienplatzkläger den Bewerbern im herkömmlichen Vergabeverfahren keine Studienplätze weg. Vielmehr besetzen Studienplatzkläger zusätzlich vorhandene Studienplätze, die ohne sie frei geblieben wären.

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