Das Energierecht ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet und für viele Kanzleien noch Neuland.
Insbesondere die Energiewende und die Novellierung des EnWG (Energiewirtschaftsgesetzes) erzeugt Handlungsbedarf. Anpassungsprozesse werden erforderlich, um die neuen Anforderungen des EnWG zu erfüllen.
Im infrastrukturell starken Rhein-Main-Gebiet beraten SCHLINK & PARTNER vom Standort Wiesbaden aus überregional Energieversorger, Kommunen und Stadtwerke bei der rechtlichen Umsetzung von gesetzlichen Neuerungen.
Energielieferung
Wir beraten Sie bei der Erstellung und Erarbeitung von Energielieferverträgen auf der vertraglichen Seite sowie bei der Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen aus Energielieferverträgen (wie Strom, Gas und Wärme).
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Energieversorgungsunternehmen und Letztverbrauchern (gerichtlich oder außergerichtlich) beraten wir sowohl Haushalts- als auch Gewerbe- und Industriekunden.
Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungsanlagen
Insbesondere von Anlagen auf Basis erneuerbarer Energien (Photovoltaikanlagen, bzw. Solartechnik und Windkraft) und der Kraft-Wärme-Kopplung.
Selbstversorgung oder Einspeisung ins Netz - Wir beraten Sie über Eigenversorgungslösungen für Industrie, Dienstleister, Wohnungswirtschaft, Handwerk, Landwirtschaft und Kommunen.
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