Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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DUE DILIGENCE

*SCHLINK & PARTNER - Spezialgebiet*

 

Due Diligence – Arbeitsrechtliche Prüfung bei Transaktionen


Bei der Vorbereitung von Transaktionen spielt das Arbeitsrecht oft eine bedeutende oder gar entscheidende Rolle. Erwerber wollen Gewissheit, welche Verpflichtungen sie in Bezug auf die Belegschaft des „Zielobjekts“, an dessen Kauf sie interessiert sind, eingehen.

 

Investoren beauftragen deshalb im rechtlichen Bereich Anwälte zur Prüfung, ob das Zielobjekt „einen Haken“ hat.
I.d.R. werden hier ein oder mehrere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht bzw. M&A (Mergers & Acquisitions), Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und evtl. weiteren spezialisierte Berater mit der Überprüfung beauftragt. 

Die Einbindung eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht ist gängige Praxis. 

 

Die Ergebnisse werden in einem umfassenden Bericht beschrieben und zusammengefasst.

 

Due Diligence Bericht – Arbeitsrecht

 

Der Bericht kann von unserer Kanzlei je nach Wunsch zweisprachig (Deutsch / Englisch) erstellt werden.

 

Dieser Bericht enthält insbesondere die prüfungsrelevanten Bereiche:

 

  • wie die Arbeitsbedingungen geregelt sind (z.B. ungewöhnlich lange Kündigungsfristen, Abfindungsansprüche etc.),
  • ob Tarifbindung besteht,
  • welche Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden, 
  • welche Pensionsverpflichtungen bestehen,
  • ob es behördliche Beanstandungen bezüglich der Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gab,
  • ob fälschlicherweise Arbeitnehmer als freie Mitarbeiter deklariert wurden etc.

 

Auch die Gestaltung des „Deals“ spielt eine Rolle. 

So bleiben z.B. bei einem Share Deal rückständige Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, erhalten, wohingegen derartige Forderungen bei einem Asset Deal nicht auf den Erwerber des Betriebs, übergehen.

 

Je nach Ergebnis des Due Diligence Reviews lassen sich Risiken durch entsprechende Gestaltung der Kaufvertragsregelungen vermeiden oder zumindest minimieren.

Sie haben Fragen zu diesem Bereich?

Kontaktieren Sie uns unter +49 611 39555 oder direkt über unser Kontaktformular.

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