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Due Diligence – Arbeitsrechtliche Prüfung bei Transaktionen
Bei der Vorbereitung von Transaktionen spielt das Arbeitsrecht oft eine bedeutende oder gar entscheidende Rolle. Erwerber wollen Gewissheit,
welche Verpflichtungen sie in Bezug auf die Belegschaft des „Zielobjekts“, an dessen Kauf sie interessiert sind, eingehen.
Investoren beauftragen deshalb im rechtlichen Bereich Anwälte zur Prüfung, ob das
Zielobjekt „einen Haken“ hat.
I.d.R. werden hier ein oder mehrere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht bzw. M&A (Mergers & Acquisitions), Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und evtl. weiteren
spezialisierte Berater mit der Überprüfung beauftragt.
Die Einbindung eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht ist gängige Praxis.
Die Ergebnisse werden in einem umfassenden Bericht beschrieben und zusammengefasst.
Due Diligence Bericht – Arbeitsrecht
Der Bericht kann von unserer Kanzlei je nach Wunsch zweisprachig (Deutsch / Englisch) erstellt werden.
Dieser Bericht enthält insbesondere die prüfungsrelevanten Bereiche:
Auch die Gestaltung des „Deals“ spielt eine Rolle.
So bleiben z.B. bei einem Share Deal rückständige Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, erhalten, wohingegen derartige Forderungen bei einem Asset Deal nicht auf den Erwerber des Betriebs, übergehen.
Je nach Ergebnis des Due Diligence Reviews lassen sich Risiken durch entsprechende Gestaltung der Kaufvertragsregelungen vermeiden oder zumindest minimieren.
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