Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unsere Arbeit und verschiedene spannende Themen aus unserem Arbeitsbereich informieren.
Bleiben Sie auf dem Laufenden...
Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Jetzt auch auf Facebook:
Die Hessenschau und viele weitere Medien berichten aktuell über die Kostenbeteiligung von Anwohnern im Falle einer Straßensanierung.
Herr Rechsanwalt Hans-Ulrich Schlink wurde bezüglich eines Beispiels in der hessischen Ortschaft Wetzlar nach seiner Experteneinschätzung gefragt.
Er berät Betroffene darüber, welche Rechte sie im Einzelfall haben.
Neben der juristischen Einschätzung äußerte sich Herr Rechtsanwalt Schlink auch zu dem grundsätzlich verständlichen Störgefühl der Anwohner, für die Sanierung einer öffentliche Straße zahlen zu müssen.
Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Themenbereich wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
*Korrektur: Im Beitrag bezeichnet die Redaktion des hr Herrn Rechtsanwalt Schlink fälschlicherweise als "Fachanwalt für Anliegerrechtsschutz".
Herr Rechtsanwalt Hans-Ulrich Schlink ist Fachanwalt für Steuerrecht.
Themenschwerpunkt im Arbeitsrecht:
DUE DILIGENCE
Due Diligence – Arbeitsrechtliche Prüfung bei Transaktionen
Bei der Vorbereitung von Transaktionen spielt das Arbeitsrecht oft eine bedeutende oder gar entscheidende Rolle. Erwerber wollen Gewissheit,
welche Verpflichtungen sie in Bezug auf die Belegschaft des „Zielobjekts“, an dessen Kauf sie interessiert sind, eingehen.
Investoren beauftragen deshalb im rechtlichen Bereich
Anwälte zur Prüfung, ob das Zielobjekt „einen Haken“ hat.
I.d.R. werden hier ein oder mehrere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht bzw. M&A (Mergers & Acquisitions), Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und evtl. weiteren
spezialisierte Berater mit der Überprüfung beauftragt.
Die Einbindung eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht ist gängige Praxis.
Die Ergebnisse werden in einem umfassenden Bericht beschrieben und zusammengefasst.
Due Diligence Bericht – Arbeitsrecht
Der Bericht kann von unserer Kanzlei je nach Wunsch zweisprachig (Deutsch / Englisch) erstellt werden.
Dieser Bericht enthält insbesondere die prüfungsrelevanten Bereiche:
Auch die Gestaltung des „Deals“ spielt eine Rolle.
So bleiben z.B. bei einem Share Deal rückständige Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, erhalten, wohingegen derartige Forderungen bei einem Asset Deal nicht auf den Erwerber des Betriebs, übergehen.
Je nach Ergebnis des Due Diligence Reviews lassen sich Risiken durch entsprechende Gestaltung der Kaufvertragsregelungen vermeiden oder zumindest minimieren.
Themenschwerpunkt im Familienrecht:
Die Inobhutnahme durch das Jugendamt
Nicht erst seit Uli Hoeneß und Alice Schwarzer, sondern spätestens seit dem Ankauf von Steuer-CDs durch deutsche Finanzbehörden gibt es den einen oder anderen Deutschen mit ungutem Gefühl im Magen.
Haben Sie Zweifel an der Vollständigkeit Ihrer Erklärungen?
Sollten Sie in Ihrer Steuererklärung Einkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt und damit eine Steuerhinterziehung begangen haben, gibt es durch die Selbstanzeige einen Weg in die Straffreiheit.
Selbstanzeige: Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung
Doch die Selbstanzeige ist kein allzu leichtes Vorhaben und Sie sollten sich ausführlich und kompetent beraten lassen. Denn: Ist die Selbstanzeige unvollständig, so ist sie unwirksam. Die begehrte Straffreiheit wird in diesem Fall also nicht gewährt.
Hans-Ulrich Schlink ist als Fachanwalt für Steuerrecht die richtige Unterstützung für Sie und unser spezialisierter Ansprechpartner für Ihre Selbstanzeige und alles rund um das Steuerrecht bei SCHLINK & PARTNER.
WICHTIG: Voraussetzungen für die Selbstanzeige
Vollständigkeit
Sie müssen gegenüber dem Finanzamt alle bisher nicht versteuerten Einkünfte offenbaren. Haben Sie zum Beispiel in bisher abgegebenen Einkommensteuererklärungen gewerbliche Einkünfte und Kapitalerträge nicht erklärt, so sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzuerklären.
Die Steuerhinterziehung darf darüber hinaus noch nicht entdeckt worden sein, d.h. es dürfen gegen Sie noch keine hinreichenden Erkenntnisse einer Steuerhinterziehung bei den Finanzbehörden vorliegen.
Fristgemäße Nachzahlung
Die Straffreiheit wird nur dann gewährt, wenn die nachzuzahlenden Steuern innerhalb einer angemessenen Frist auch tatsächlich an die Finanzverwaltung gezahlt werden.
Zu spät für die Selbstanzeige? Vorraussetzungen nicht erfüllt? Machen Sie einen Termin bei den Experten und Fachanwälten von SCHLINK & PARTNER und Sie können sicher sein, dass Sie die bestmögliche Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall erhalten.
Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter +49 611 39555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.