Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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Aktuelles und Themenschwerpunkte

Auf den folgenden Seiten können Sie sich über unsere Arbeit und verschiedene spannende Themen aus unserem Arbeitsbereich informieren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden...

Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile und Grundsatzentscheidungen sowie über Neuigkeiten aus unserer Kanzlei. Jetzt auch auf Facebook:

Kostenbeteiligung bei Straßensanierung

Die Hessenschau und viele weitere Medien berichten aktuell über die Kostenbeteiligung von Anwohnern im Falle einer Straßensanierung.

 

Herr Rechsanwalt Hans-Ulrich Schlink wurde bezüglich eines Beispiels in der hessischen Ortschaft Wetzlar nach seiner Experteneinschätzung gefragt.

 

Er berät Betroffene darüber, welche Rechte sie im Einzelfall haben.

 

Neben der juristischen Einschätzung äußerte sich Herr Rechtsanwalt Schlink auch zu dem grundsätzlich verständlichen Störgefühl der Anwohner, für die Sanierung einer öffentliche Straße zahlen zu müssen.

 

Wenn Sie nähere Informationen zu diesem Themenbereich wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Hier finden Sie das Video der Hessenschau:

 

http://hessenschau.de/tv-sendung/video-38006.html

*Korrektur: Im Beitrag bezeichnet die Redaktion des hr Herrn Rechtsanwalt Schlink fälschlicherweise als "Fachanwalt für Anliegerrechtsschutz".

Herr Rechtsanwalt Hans-Ulrich Schlink ist Fachanwalt für Steuerrecht.

Vergangene Themen des Monats:

Die STUDIENPLATZKLAGE

Als junger Mensch steht man so manches Mal vor verschlossenen Türen auf dem Weg zum Traumberuf.

Insbesondere, da der Sturm auf die Universitäten groß ist.

 

Ein legitimes Mittel für die Auswahl der Studienbewerber ist daher an den meisten Universitäten und in vielen Studienfächern der Numerus Clausus, also die Abiturnote.

 

Inwiefern diese jedoch über die tatsächliche Eignung eines Kandidaten Auskunft gibt, bleibt dahingestellt, doch bspw. sind Eignungstests zu aufwändig und teuer für die Masse an Bewerbern. Es gibt also oft kein anderes Mittel, um die Studienplätze gerecht zu vergeben.

 

In besonders beliebten Studienfächern kann der NC schon mal ganz schön hoch ausfallen und so den Traum vom Studienplatz in weite Ferne rücken.


Sie haben keinen Studienplatz in Ihrem gewünschten Fach an einer deutschen Universität erhalten?

Das muss nicht das Ende Ihres Traums sein.

 

Wir beraten Sie umfangreich und kompetent über Ablauf, Kosten und Aussichten auf Erfolg in Ihrem individuellen Fall und begleiten Sie auf dem Weg an die Uni.

 

Unsere Erfahrungen mit Studienplatzklagen sowohl in verschiedenen Fächern, als auch Deutschlandweit an den Universitäten und Instituten wird Ihnen dabei helfen, Ihr gewünschtes Ziel auch mit zahlreichen Ablehnungsbescheiden erneut ins Auge zu fassen.

Hintergrundwissen

 

Die Studienplatzklage - Was ist das eigentlich?


Sie haben davon gehört, dass man den gewünschten Studienplatz einklagen kann und möchten wissen, wie eine Studienplatzklage funktioniert, und was wir für Sie tun können?


Rechtlicher Hintergrund der Studienplatzklage


Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben Studienplatzbewerber einen verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf eine erschöpfende Ausnutzung der an den Universitäten und

(Fach-)Hochschulen vorhandenen Ausbildungskapazitäten.

 

Diese werden von den Universitäten und Hochschulen mindestens einmal jährlich durch einen komplizierten Rechenvorgang ermittelt.
Die Kapazitätsberechnungen der Hochschulen sind häufig fehlerhaft. Freie Ausbildungskapazitäten werden bewusst oder unbewusst von den Hochschulen verschwiegen. Die Hochschulen stehen unter Sparzwängen und insbesondere Studienplätze in den medizinischen Studiengängen sind sehr teuer. Deshalb unterliegen die Hochschulen der Versuchung, gerade bei diesen ausbildungsintensiven Studienplätzen die Sparschraube anzuziehen.


Vor diesem Hintergrund kommt es bereits seit einigen Jahrzehnten zu dem bemerkenswerten Vorgang, dass Jahr für Jahr zusätzliche Studienplätze in den verschiedensten Studiengängen und Fachsemestern von den Verwaltungsgerichten verteilt werden.


Übrigens: Entgegen landläufiger Meinung nehmen Studienplatzkläger den Bewerbern im herkömmlichen Vergabeverfahren keine Studienplätze weg. Vielmehr besetzen Studienplatzkläger zusätzlich vorhandene Studienplätze, die ohne sie frei geblieben wären.

Themenschwerpunkt im Arbeitsrecht:

DUE DILIGENCE

 

Due Diligence – Arbeitsrechtliche Prüfung bei Transaktionen


Bei der Vorbereitung von Transaktionen spielt das Arbeitsrecht oft eine bedeutende oder gar entscheidende Rolle. Erwerber wollen Gewissheit, welche Verpflichtungen sie in Bezug auf die Belegschaft des „Zielobjekts“, an dessen Kauf sie interessiert sind, eingehen.

 

Investoren beauftragen deshalb im rechtlichen Bereich Anwälte zur Prüfung, ob das Zielobjekt „einen Haken“ hat.
I.d.R. werden hier ein oder mehrere Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Gesellschaftsrecht bzw. M&A (Mergers & Acquisitions), Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer und evtl. weiteren spezialisierte Berater mit der Überprüfung beauftragt. 

Die Einbindung eines in diesem Bereich erfahrenen Rechtsanwalts für Arbeitsrecht ist gängige Praxis. 

 

Die Ergebnisse werden in einem umfassenden Bericht beschrieben und zusammengefasst.

 

Due Diligence Bericht – Arbeitsrecht

 

Der Bericht kann von unserer Kanzlei je nach Wunsch zweisprachig (Deutsch / Englisch) erstellt werden.

 

Dieser Bericht enthält insbesondere die prüfungsrelevanten Bereiche:

 

  • wie die Arbeitsbedingungen geregelt sind (z.B. ungewöhnlich lange Kündigungsfristen, Abfindungsansprüche etc.),
  • ob Tarifbindung besteht,
  • welche Betriebsvereinbarungen abgeschlossen wurden, 
  • welche Pensionsverpflichtungen bestehen,
  • ob es behördliche Beanstandungen bezüglich der Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen gab,
  • ob fälschlicherweise Arbeitnehmer als freie Mitarbeiter deklariert wurden etc.

 

Auch die Gestaltung des „Deals“ spielt eine Rolle. 

So bleiben z.B. bei einem Share Deal rückständige Forderungen auf Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber der Gesellschaft, deren Anteile erworben werden, erhalten, wohingegen derartige Forderungen bei einem Asset Deal nicht auf den Erwerber des Betriebs, übergehen.

 

Je nach Ergebnis des Due Diligence Reviews lassen sich Risiken durch entsprechende Gestaltung der Kaufvertragsregelungen vermeiden oder zumindest minimieren.

Themenschwerpunkt im Steuerrecht:
DIE SELBSTANZEIGE

 

Nicht erst seit Uli Hoeneß und Alice Schwarzer, sondern spätestens seit dem Ankauf von Steuer-CDs durch deutsche Finanzbehörden gibt es den einen oder anderen Deutschen mit ungutem Gefühl im Magen.

 

Haben Sie Zweifel an der Vollständigkeit Ihrer Erklärungen?

 

Sollten Sie in Ihrer Steuererklärung Einkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt und damit eine Steuerhinterziehung begangen haben, gibt es durch die Selbstanzeige einen Weg in die Straffreiheit.

 

Selbstanzeige: Straffreiheit trotz Steuerhinterziehung

 

Doch die Selbstanzeige ist kein allzu leichtes Vorhaben und Sie sollten sich ausführlich und kompetent beraten lassen. Denn: Ist die Selbstanzeige unvollständig, so ist sie unwirksam. Die begehrte Straffreiheit wird in diesem Fall also nicht gewährt.

 

Hans-Ulrich Schlink ist als Fachanwalt für Steuerrecht die richtige Unterstützung für Sie und unser spezialisierter Ansprechpartner für Ihre Selbstanzeige und alles rund um das Steuerrecht bei SCHLINK & PARTNER.

 

WICHTIG: Voraussetzungen für die Selbstanzeige

 

Vollständigkeit

Sie müssen gegenüber dem Finanzamt alle bisher nicht versteuerten Einkünfte offenbaren. Haben Sie zum Beispiel in bisher abgegebenen Einkommensteuererklärungen gewerbliche Einkünfte und Kapitalerträge nicht erklärt, so sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus Kapitalvermögen nachzuerklären.

 

Die Steuerhinterziehung darf darüber hinaus noch nicht entdeckt worden sein, d.h. es dürfen gegen Sie noch keine hinreichenden Erkenntnisse einer Steuerhinterziehung bei den Finanzbehörden vorliegen.

 

Fristgemäße Nachzahlung

Die Straffreiheit wird nur dann gewährt, wenn die nachzuzahlenden Steuern innerhalb einer angemessenen Frist auch tatsächlich an die Finanzverwaltung gezahlt werden.

 

Zu spät für die Selbstanzeige? Vorraussetzungen nicht erfüllt? Machen Sie einen Termin bei den Experten und Fachanwälten von SCHLINK & PARTNER und Sie können sicher sein, dass Sie die bestmögliche Rechtsberatung für Ihren individuellen Fall erhalten. 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter +49 611 39555 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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