Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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Ausländerrecht

Ausländerrecht – kompetente Unterstützung bei Aufenthalt und Arbeit in Deutschland

Das Ausländerrecht ist komplex und für Betroffene häufig mit weitreichenden persönlichen und beruflichen Konsequenzen verbunden. Fragen zum Aufenthaltsstatus, zur Aufnahme einer Beschäftigung oder zur Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis können über die weitere Lebensplanung in Deutschland entscheiden.

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Aufenthalts- und Ausländerrechts – gegenüber den zuständigen Ausländerbehörden ebenso wie im gerichtlichen Verfahren.

Aufenthaltserlaubnis

Sie möchten in Deutschland leben oder Ihre bestehende Aufenthaltserlaubnis verlängern? Wir prüfen Ihre persönliche Situation und beraten Sie zu den bestehenden rechtlichen Möglichkeiten.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der erstmaligen Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis,
  • der Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis,
  • Aufenthaltstiteln zum Zweck der Erwerbstätigkeit,
  • Aufenthaltserlaubnissen aus familiären Gründen,
  • Ehegatten- und Familiennachzug,
  • Aufenthalt zum Studium oder zur Ausbildung,
  • Niederlassungserlaubnissen und dauerhaften Aufenthaltsrechten,
  • Problemen mit der Ausländerbehörde,
  • der Ablehnung oder drohenden Ablehnung eines Antrags.

Dabei prüfen wir nicht nur die formalen Voraussetzungen, sondern berücksichtigen auch Ihre persönliche und familiäre Situation sowie Ihre bisherige Integration und Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland.

Arbeitserlaubnis und Beschäftigung

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigung in Deutschland aufgenommen werden darf, hängt insbesondere von der Staatsangehörigkeit und dem jeweiligen Aufenthaltstitel ab.

Wir beraten Arbeitnehmer, Fachkräfte, Auszubildende, Studierende und Arbeitgeber zu allen Fragen rund um die Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland.

Dazu gehören insbesondere:

  • Erteilung und Erweiterung einer Arbeitserlaubnis,
  • Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung,
  • Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland,
  • Wechsel des Arbeitgebers,
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit,
  • Beschäftigung während Studium oder Ausbildung,
  • Blaue Karte EU,
  • Probleme bei der Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung.

Wenn die Ausländerbehörde ablehnt

Nicht jeder ablehnende Bescheid muss hingenommen werden. Wird eine Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis abgelehnt oder nicht verlängert, prüfen wir sorgfältig, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der Ausländerbehörde und – wenn erforderlich – auch vor dem Verwaltungsgericht. In dringenden Fällen prüfen wir insbesondere, ob gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommt.

Persönliche Beratung und individuelle Lösungen

Im Ausländerrecht gleicht kaum ein Fall dem anderen. Aufenthaltsdauer, familiäre Bindungen, berufliche Tätigkeit, Sprachkenntnisse und Integration können für die rechtliche Beurteilung von erheblicher Bedeutung sein.

Deshalb betrachten wir nicht nur einzelne Dokumente oder Anträge, sondern Ihre persönliche Gesamtsituation. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich tragfähige Lösung für Ihren weiteren Aufenthalt und Ihre berufliche Zukunft in Deutschland zu entwickeln.

Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnis?

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Wir prüfen Ihren Fall und besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte.

Kontakt und Terminvereinbarung

 

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 Adolfsallee 14
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