Schlink & Partner, Rechtsanwälte
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Tierhalterhaftung

Statistisch gesehen leben in jedem zweiten Haushalt in Deutschland mindestens ein Tier. Insgesamt leben in Deutschland über 22 Millionen Haustiere. 

 

Dennoch ist den meisten Haustierbesitzern nicht bewusst, dass sie in ihrer Eigenschaft als Tierhalter auch eine besondere rechtliche Verantwortung übernehmen, denn immer wieder verursachen Tiere Sach- und Personenschäden.

 

Bei der Tierhalterhaftung handelt es sich um eine so genannte "Gefährtdungshaftung". Das bedeutet, dass die Schadensersatzpflicht des Tierhalters unabhängig davon eintritt, ob er durch sein Tier verursachten Schaden schuldhaft herbeigeführt hat oder nicht. Er haftet grundsätzlich für alle Schäden, die sein Tier verursacht hat und die auf eine typische Tiergefahr zurückzuführen sind.

 

Tiere spielen aber auch in Familienstretigkeiten oft eine Rolle, wenn beispielsweise eine Ehe geschieden werden muss und es Streit darüber gibt, bei wem der Hund verbleiben soll. Hier kann es zu Herausgabeansprüchen des Eigentümers gegenüber dem Besitzer kommen.

 

Oder Sie haben Probleme mit Ihren Nachbarn, weil diese sich von Ihrem Haustier beroht fühlen oder es geht eine Lärmbelästigung aus. Ihre Nachbarn fordern die Entfernung Ihres Tieres?  

 

Es gibt nur weinige Bereiche unseres täglichen Lebens und dessen rechtlicher Ausgestaltung, die eine Berührung mit dem Thema Tiere ausklammert.

 

Wir stehen Ihnen hier gerne zur Seite. Melden Sie sich bei uns. Ein Anruf reicht.

                                                                     

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